Infos zum Erweiterten Führungszeugnis
Wer braucht's? Wie bekommt man das Führungszeugnis? Wer prüft es? Was ist bei der Dokumentation zu beachten?
Hier erfahren Sie alle rechtlichen Vorgaben und wie wir als FreiwilligenAgentur das Thema handhaben:
Leitfaden erweitertes Führungszeugnis
Für Organisationen/ Einrichtungen:
Sie entscheiden, bei welchen Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis verlangt wird. Auf Wunsch beraten wir dabei natürlich. Nur bei "Kleine Entdecker" und "Sprachpaten" ist ein Führungszeugnis von unserer Seite Teilnahmevoraussetzung für Freiwillige.
Wir sehen nur die Führungszeugnisse unserer "Entdeckerpaten" und "Sprachpaten" ein. Bei Vermittlungen für andere Tätigkeiten (Lesepaten, Vorleseomas, Meister-Eder-Opas etc.) geben wir den Freiwilligen ein Formular zur Beantragung des Führungszeugnisses mit. Die Einsichtnahme obliegt der Einrichtung.
Hilfreiche Dokumente:
Arbeitshilfe Deutscher Bundesjugendring, Stand Mai 2014
Fachliche Empfehlung Landesjugendhilfeausschuss, Stand März 2013
Bundeskinderschutzgesetz, in Kraft seit 01.01.2012
Viele weitere Informationen zum Thema finden Sie hier (Achtung - externer Link): https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/rechtsfragen-im-ehrenamt.html