Infos zum Erweiterten Führungszeugnis

Wer braucht's? Wie bekommt man das Führungszeugnis? Wer prüft es? Was ist bei der Dokumentation zu beachten?
Hier erfahren Sie alle rechtlichen Vorgaben und wie wir als FreiwilligenAgentur das Thema handhaben:

Leitfaden erweitertes Führungszeugnis

 

Für Organisationen/ Einrichtungen:

Sie entscheiden, bei welchen Tätigkeiten ein erweitertes Führungs­zeugnis verlangt wird. Auf Wunsch beraten wir dabei natürlich. Nur bei "Kleine Entdecker" und "Sprachpaten" ist ein Führungszeugnis von unserer Seite Teilnahmevoraussetzung für Freiwillige.

Wir sehen nur die Führungszeugnisse unserer "Entdeckerpaten" und "Sprachpaten" ein. Bei Vermittlungen für andere Tätigkeiten (Lesepaten, Vorleseomas, Meister-Eder-Opas etc.) geben wir den Freiwilligen ein Formular zur Beantragung des Führungszeugnisses mit. Die Einsicht­nahme obliegt der Einrichtung.

 

Hilfreiche Dokumente:

Arbeitshilfe Deutscher Bundesjugendring, Stand Mai 2014

Fachliche Empfehlung LandesjugendhilfeausschussStand März 2013

Bundeskinderschutzgesetz, in Kraft seit 01.01.2012

 

Viele weitere Informationen zum Thema finden Sie hier (Achtung - externer Link): https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/rechtsfragen-im-ehrenamt.html