Führungszeugnis

Bei Engagements für oder mit Kindern und Jugendlichen ist ein Führungszeugnis von unserer Seite Teilnahmevoraussetzung für Freiwillige. In diesen Fällen übernehmen wir die Einsichtnahme und Dokumentation. Darüber hinaus entscheidet die jeweilige Einsatzstelle, bei welchen Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden soll. Ihnen obliegt dementsprechend dann auch die Einsichtnahme. Auf Wunsch beraten wir dabei aber natürlich.

Gesetzliche Grundlagen
  • Nach § 72a Abs. 3 SGB VIII in der Fassung des Bundeskinderschutzgesetzes vom 01.01.2012 ist die Vorlage eines Führungszeugnisses für alle Freiwilligen notwendig, die Kinder und/oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben.
  • Im begründeten Einzelfall kann von der Vorlage abgesehen werden, wenn bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit wegen der Art, Intensität oder Dauer ein mögliches Gefährdungspotenzial nahezu ausgeschlossen werden kann.
  • Wenn jemand bei einer Tätigkeit nur „mitläuft“ oder „schnuppert“, muss kein Führungszeugnis vorgelegt werden – dies versteht das o.g. Gesetz nicht als ehrenamtliche Tätigkeit.
Beantragung

Das erweiterte Führungszeugnis ist für Freiwillige kostenlos. Dazu erhalten Freiwillige bei Bedarf eine Bestätigung von uns über ihr zukünftiges Engagement; ohne Bestätigung kostet das erweiterte Führungszeugnis 13€.

Mit dieser Bestätigung kann der Freiwillige das Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt seiner Wohnortgemeinde beantragen. Der Antrag kann nur persönlich unter Vorlage eines Personalausweises/Reisepasses gestellt werden.

Der Antrag wird an das Bundesjustizministerium weitergeleitet. Von dort wird das Führungszeugnis per Post direkt an den Freiwilligen verschickt. Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.

Einsichtnahme
  • Das Führungszeugnis ist grundsätzlich vor Beginn der Tätigkeit einzusehen.
  • Es darf zu diesem Zeitpunkt max. 3 Monate alt sein.
Dokumentation und Datenschutz
  • Da es sich beim erweiterten Führungszeugnis um sehr sensible Daten handelt, werden von uns lediglich das Datum der Einsichtnahme sowie das Datum der Ausstellung notiert. Weder das Original noch eine Kopie werden bei uns aufbewahrt.
Gültigkeit

Laut Empfehlung des Bundesjugendrings muss das erweiterte Führungszeugnis spätestens alle 5 Jahre neu eingeholt werden.