Bayerische Ehrenamtskarte

 

„Denn Engagement ist wertvoll und ein Dankeschön wert!“

 

Unter diesem Motto steht die Bayerische Ehrenamtskarte. Sie ist eine Anerkennung für den Einsatz freiwillig engagierter Menschen.

Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten Vergünstigungen in vielen staatlichen und kommunalen Einrichtungen (z.B. bei der Bayerischen Schlösser- und Seen­ver­wal­tung, in Schwimmbädern, Theatern, Museen etc.), aber auch bei Partnern in der freien Wirtschaft (Friseure, Einzelhändler und viele mehr).

 

Wo gilt die bayerische Ehrenamtskarte?

 

Wer kann eine Ehrenamtskarte beantragen?

  • Kommunen
  • Organisationen
  • die Ehrenamtlichen selbst

Neben der individuellen Anmeldung auf Vergabe einer Ehrenamtskarte beim Amt für Soziales und Senioren ist auch ein Sammelantrag durch den Kommandanten, in dessen Gemeinde der/die Feuerwehrdienstleistende seinen /ihren Wohnsitz hat, möglich.

 

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte?

Die blaue Ehrenamtskarte (Gültigkeit: 3 Jahre) kann jeder Landkreisbewohner ab 16 Jahren erhalten,
der eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die goldene Ehrenamtskarte (Gültigkeit: unbefristet) kann jeder Landkreisbewohner ab 16 Jahren erhalten,
der eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Weitere Infos und alle notwendigen Formulare finden Sie auf der Homepage des Landkreises Dingolfing-Landau.

Zuständige Ansprechpartnerin:

Frau Sandra Laubenbacher
Landratsamt Dingolfing-Landau, Amt für Soziales und Senioren
Tel.: 08731 87 456
Fax: 08731 87 744
E-Mail: sandra.laubenbacher@landkreis-dingofling-landau.de