Freistaat Bayern übernimmt GEMA Gebühren
Mit ihrer Tätigkeit gestalten Ehrenamtliche unsere Vereine und leisten damit aktiv einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Vereinsfeste und -feiern sind dabei wertvolle Beiträge zum sozialen Miteinander. Um dieses Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für Vereine getroffen.
Ab 1. April übernimmt der Freistaat Bayern dann unter bestimmten Bedingungen die GEMA-Gebühren für Vereine.
Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:
- gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz in Bayern
- vorwiegend ehrenamtliche MitarbeiterInnen
- bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr
- ohne Eintritt (Spenden sind erlaubt)
- auf einer maximalen Fläche von 300 qm
- Live-Musik oder Musik von Tonträgern
- Anmeldung der Veranstaltung im GEMA-Onlineportal
Nähere Infos finden Sie hier.