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Asyl und Recht

Sollten untenstehende Infos nicht Ihre Fragen beantworten, wenden Sie sich gerne jederzeit an die Asylsozialberater des Landkreises Dingolfing - Landau. Dies sind Stefan Pritscher für den Raum Dingolfing und Andrea Rücker für den Raum Landau.

Das Bundesintegrationsgesetz:
Übersicht über die wichtigsten Punkte des Integrationsgesetzes des Bundes, das ab 6. August 2016 gilt:

  • Pflicht zur Mitarbeit:
    Asylsuchende sind nun verpflichtet, an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen. Andernfalls werden die Leistungen gekürzt.
  • Aufenthaltsverfestigung:
    Bisher wurde die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren erteilt. In Zukunft ist diese abhängig von der „Integrationsleistung" des Antragsstellers.
  • Wohnsitzauflage:
    Um Ballungszentren und soziale Brennpunkte zu vermeiden, verpflichtet die Bundesregierung anerkannte Flüchtlinge, an einem bestimmten Ort zu wohnen. Im Falle eines Umzugs muss vorher ein Antrag gestellt werden. Wer z. B. ein Arbeitsplatzangebot oder einen Studienplatz vorweisen kann, kann einen Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzauflage stellen.
  • Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen:
    Der Bund schafft weitere Stellen für sogenannte „Arbeitsgelegenheiten“. Davon ausgenommen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten. Diese 1-Euro-Jobs werden nur mit 80 Cent vergütet.
  • Vorrangprüfung:
    Für Asylsuchende und Geduldete ist keine Vorrangprüfung mehr nötig, wenn der Bezirk unterhalb der Arbeitslosenquote des Durchschnitts des Bundeslandes liegt. Das heißt, die Bundesagentur prüft dann nicht mehr, ob andere bevorrechtige Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In Bayern liegt die durchschnittliche Arbeitslosenquote bei nur 3 Prozent. Nur in Bezirken unter 3 Prozent fällt also die Vorrangprüfung weg. In allen großen bayerischen Städten bleibt sie daher bestehen (wie bisher für die ersten 15 Monate). Damit wird auch Leiharbeit wird nach 3 Monaten Aufenthalt möglich.Verpflichtungserklärung: Gibt ein Asylbewerber für nachziehende Familienangehörige eine Verpflichtungserklärung ab, ist diese Verpflichtungserklärung für fünf Jahre befristet. Sie gilt aber weiter, auch wenn der Aufenthalt erteilt wird.
  • Mehr Rechtssicherheit bei der Ausbildung – vor allem für Geduldete: Die Duldung wird künftig für die gesamte Dauer der Ausbildung ausgestellt und darüber hinaus noch mindestens 6 Monate. Dies erleichtert die aufenthaltsrechtliche Situation und gibt Sicherheit für Ausbildungsbetriebe.
  • Ankunftsnachweis: Die Büma (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) wird abgelöst oder ergänzt durch den sogenannten Ankunftsnachweis. Damit soll der Aufenthalt bis zur Ausstellung einer Aufenthaltsgestattung rechtlich geregelt werden. Der Ankunftsnachweis wird in der Praxis bereits ausgestellt und sieht optisch ähnlich aus wie die Aufenthaltsgestattung


Das Bayerische Integrationsgesetz
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIntG-1http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIntG-1

Weitere Informationen:

  • Somalia gilt seit dem 01.08.2016 als Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive. Damit haben Asylsuchende aus Somalia auch Zugang zu Integrationskursen im laufenden Asylverfahren und zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a Aufenthaltsgesetz folgende Integrationsmaßnahmen. Dies sind im Einzelnen frühzeitiger Zugang zum Arbeitsmarkt (§ 131 SGB III), Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 56 ff. i.V.m. § 132 SGB III), ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 i.V.m. § 132 SGB III), assistierte Ausbildung (§ 130 i.V.m. § 132 SGB III), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 51 i.V.m. § 132 SGB III)
  • Keine Akteneinsicht bei geplanten Überstellungen im Rahmen des Dublin Verfahrens
    Weisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Gem. § 59 Absatz 1 Satz 8 AufenthG darf seit dem Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 24.10.2015, nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Abschiebungstermin nicht angekündigt werden.
    Das Verbot bezieht sich auf die Fälle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung, also auch auf die Dublin-Überstellungen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht insoweit gem. § 29 Abs. 2 VwVfG nicht.
    Die Einstellung des Dublin Verfahrens muss in jedem Einzelfall beantragt werden, da das Bamf diesen Erlass nicht von sich aus anwendet!
  • Selbsteintrittsrecht bei Einreise zwischen 04.09.15 und 21.10.15
    Erlass des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: „Schutzsuchende, die durch den Nachweis einer Registrierung durch die Bundespolizei, die Landespolizei, einer Ausländerbehörde oder einer Aufnahmeeinrichtung dartun können, dass sie zwischen dem 04.09.2015 und 24.10.2015 über Ungarn/Österreich eingereist sind, werden von der Durchführung eines Dublin Verfahrens ausgenommen. Für diese Personengruppe wird vom Selbsteintrittsrecht nach Art. 17 Abs. 1 Dublin III VO Gebrauch gemacht."
  • Musterklage zur Erlangung des Flüchtlingsschutzes für Asylsuchende aus Syrien
    Vor dem Hintergrund der Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte stellt der Bundesverband der Diakonie das Muster einer Klage zur Verfügung, mit der Betroffene aus Syrien den Flüchtlingsstatus einklagen können. Die Diakonie weist jedoch darauf hin, dass diese Klage nur nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls verwendet werden sollte.
    Der Anteil der Entscheidungen zu nur subsidiärem Schutz ist von gut 1 Prozent im Januar 2016 auf 59 Prozent im Juni angestiegen (bezogen auf die Verfahren mit mündlicher Anhörung). Perspektivisch werden syrische Flüchtlinge sehr schnell nur noch einen subsidiären Schutzstatus erhalten.
    Musterklage unter: http://www.asyl.net/startseite/artikel/56014.html
  • Mindeststandards zum Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften
    Das Bundesfamilienministerium und UNICEF haben gemeinsam mit einem breiten Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet. Die Leitlinien wurden am 27. Juli 2016 veröffentlicht. (Quelle: www.asyl.net)
  • Zusammenschluss dreier Online-Portale für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
    Aus drei Portalen - HelpTo, GoVolunteer und ichhelfe.jetzt - wird ein Portal. Die drei größten Online-Portale für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe bilden die „Helfer-Allianz". Mit der Initiative sollen digitale Angebote für ehrenamtliches Engagement effizient vernetzt werden. Gemeinsam wollen sie eine zentrale digitale Anlaufstelle für alle Bürger schaffen, die helfen möchten.  
    http://helpto.de/de/news/helpto-govolunteer-und-ichhelfejetzt-initiieren-helfer-allianz-fuer-deutschland
  • Informationsfilm: Der Informationsfilm, erstellt vom Kölner Flüchtlingsrat, soll auf die Anhörung beim BAMF vorbereiten. Er ist in 10 Sprachen verfügbar.
    http://www.asylindeutschland.de/de/film-2/

Aufenthaltsrechtliche Situation afghanischer Geflüchteter in Deutschland
Informationstag für Haupt- und Ehrenamtliche aus der Arbeit mit geflüchteten Menschen
Seit einigen Monaten versucht die Bundesregierung wieder Abschiebungen nach Afghanistan zu forcieren. Auch in Bayern gab es in letzter Zeit vermehrt Abschiebungsandrohungen und (wenige) Abschiebungsversuche. Durch Nicht-Verlängern der Aufenthaltsdokumente, Arbeitsverbote oder Leistungskürzungen wird versucht, afghanische Geflüchtete unter Druck zu setzen und sie zur Passbeschaffung zu drängen. Die Verunsicherung und Angst unter den betroffenen Personen ist groß. Unterstützung und Beratung ist in vielen Fällen nicht einfach, da der rechtliche Rahmen ziemlich komplex, das Agieren der Ausländerbehörden zum Teil sehr unterschiedlich und die Konsequenzen oft schwer abzuschätzen sind. Nach wie vor ist die faktische Zahl der Abschiebungen jedoch gering. Das bietet keine Sicherheit, könnte aber vor allzu großen Sorgen schützen. Außerdem sind von Abschiebungen betroffen ausschließlich alleinstehende „junge" Männer, es gibt keine Abschiebungen von Familien.
Termin: Freitag, 30. September 2016 von 14:00 – 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: Caritas-Pirckheimer Haus, Königsstr. 64, 90402 Nürnberg
Anmeldung: www.fluechtlingsrat-bayern.de/veranstaltung-afghanistan.html

Asyl und Arbeit
  • Talentscout für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
    Beratung zu den Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und der Integration in den Arbeitsmarkt.
    Möglich sind auch mobile Beratungen und Kompetenzfeststellungen in der jeweiligen Region. Nach einer ausführlichen Erstberatung kann der Talentscout den Fall an die zuständige Anerkennungsberatungsstelle weiterleiten und ggf. Lösungsansätze bei fehlenden Unterlagen erarbeiten.
    Ansprechpartner für Niederbayern:
    Hr. Ludwig Simek, Talentscout für Flüchtlinge im Projekt "Beruflich anerkannt?!" von MigraNet und AGABY e. V. in Kooperation mit dem Integrationsbeirat der Stadt Regensburg
    Tel.: 0174-192 56 57
    Email: ludwig.simek@agaby.de
    Büroadresse: Integrationsstelle der Stadt Regensburg, Silberne-Kranz-Gasse 8, 93047 Regensburg
    http://www.agaby.de/migraktiv/beratung/
  • https://www.netzwerk-iq.de/
    Netzwerk Integration durch Qualifizierung

  • Praktikumsbörse:
    Unternehmen können auf www.sprungbrett-intowork.de kostenlos und unverbindlich Praktikumsangebote für Flüchtlinge und Migranten einstellen. Schüler - insbesondere aus Berufsintegrations- und Übergangsklassen - finden aktuelle Praktikumsangebote – branchenübergreifend und bayernweit. Zusätzlich unterstützt ein Infopool die Schüler, Unternehmen, Lehrkräfte und Multiplikatoren mit Links zu rechtlichen Aspekten bei der Praktikumsvergabe, Auskünften zur Anerkennung von Abschlüssen, sowie Sprach- und Integrationskursen in der Nähe und mehr.

  • https://www.lehrstellen-radar.de/5100,90,lsrsearch.html
Kann Integration gelingen?

Deutschland hat jahrzehntelange Erfahrung zum Thema Immigration – erinnern wir uns nur an die "Gast- oder Fremdarbeiter", die in den 1950ern zu uns gekommen sind oder die Menschen, die in den 1990ern vor den Balkankriegen geflüchten mussten. Auch die Aufnahme von über zwei Millionen Spätaussiedlern, vor allem aus Kasachstan und Russland, hat Deutschland gemeistert. Eine große Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigt ganz klar, dass die Integration dieser Menschen weitestgehend gelungen ist.

Vielleicht vergisst Deutschland seine Erfahrungen mit der Integration von Millionen von Zuwanderern so schnell, weil Geschichten von Menschen, die „mehr als eine Kultur kennen“, zu selten erzählt werden. Vielleicht kennen zu wenige Deutsche die Lebensgeschichten von Flüchtlingen. Vielleicht beeinflussen bei vielen Deutschen nur die negativen Schlagzeilen der Medien ihr Bild vom "Ausländer".

Bei uns sollen deshalb einmal die stillen, bescheidenen Mitbürger zu Wort kommen, die nach Deutschland gekommen sind und bereits Teil unserer Gesellschaft sind.

Beispiel: R.

R. lebt seit kurzem in seiner eigenen kleinen Wohnung und ist glücklich: „Endlich – normal leben wie jeder andere!“
Als der junge Mann, der nun seit drei Jahren in Deutschland lebt, vor etwas mehr als 20 Jahren in Westafrika auf die Welt kommt, herrscht in seinem Heimatland Sierra Leone ein blutiger Bürgerkrieg (1991 bis 2002), der auch in Deutschland in die Schlagzeilen kommt. Kinder wurden entführt und gezwungen, als Soldaten zu kämpfen.
In Sierra Leone leben circa 16 ethnische Gruppen, die alle ihre eigene Sprache und Kultur pflegen. Eine gemeinsame kulturelle Identität gibt es nicht. Seit 2002 herrscht Frieden, doch nach wie vor stehen Menschenrechtsmissbräuche auf der Tagesordnung: Zu nennen wären beispielsweise die eingeschränkte Rede- und Pressefreiheit, übermäßige Macht der Sicherheitskräfte, die Strafunfähigkeit von Beamten, willkürliche Festnahmen, miserabelste Gefängnisbedingungen sowie Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen. Neben der Staatsgewalt gibt es Geheimgesellschaften und Geheimbünde, die mit ihrer Machtstruktur das Land beherrschen. Die wichtigsten Bünde sind beispielsweise die Poro-Society für Männer und die Bondo-Society für Frauen. Früher, bevor das formale westliche Schulsystem eingeführt wurde, dienten sie der traditionellen Wissensvermittlung. Leider missbrauchen diese Geheimbünde sehr häufig ihre Machtstellung und verüben Selbstjustiz. Obwohl offiziell verboten, fordert beispielsweise die Bondo-Society, dass heranwachsende Mädchen sich dem grausamen Ritual der Genitalbeschneidung unterziehen, um als Mitglied aufgenommen werden zu können. Die Geheimbünde machen die eigentlichen Gesetze, entscheiden über Krieg und Frieden, und die gesamte einheimische Bevölkerung untersteht ihrer Gerichtsbarkeit. Ein Austritt aus einem Geheimbund ist nicht vorgesehen. Und so können wir nur mutmaßen, was Menschen zustößt, die „Probleme“ mit der Poro- oder Bondo-Society bekommen. Darüber sprechen kann und will der junge Mann jedenfalls nicht. Fest steht nur, dass seine Eltern mit dem Tod bezahlen mussten, während ihr heranwachsender Sohn aus dem Land fliehen konnte. Eine Flucht durch Afrika und über das Mittelmeer nach Europa. Wie er das so ganz alleine geschafft hat? „Es gab immer wieder gute Menschen, die mir geholfen haben.“ Und da ist natürlich sein großer Traum, der ihn stark gemacht hat. „Ich habe bereits in Afrika am Computer was gemacht. Ich wollte schon immer Informatiker werden!“, erklärt R., und seine Augen strahlen. Als er in Portugal ankommt, will er weiter – nach Deutschland. Doch der Fingerabdruck, der ihm in Portugal abgenommen wird, sollte ich ihm später zum Verhängnis werden. „Ich wusste doch gar nicht, was dieser Fingerprint bedeutet!“, beteuert er. Nach seiner Ankunft in Deutschland kommt er über Dortmund und München nach Niederbayern. Dort lernt er Deutsch und schließt erste soziale Kontakte, bis die Rückführung nach Portugal nach dem sogenannten Dublin-Verfahren ansteht. Das regelt unter anderem, dass Asylbewerber in dem EU-Land registriert werden und ihren Asylantrag stellen müssen, das sie als erstes betreten haben. Durch die Hilfe von ehrenamtlichen Helfern, der Kirche und einem Rechtsanwalt darf Rico dann doch in Deutschland bleiben, aber er muss die Unterkunft, in der er bis dahin gelebt hat, verlassen und bekommt einen Platz in einer Asylbewerberunterkunft im Landkreis Dingolfing-Landau zugewiesen. Er macht seinen Quali mit einem Notendurchschnitt von 2,8. Mittlerweile spricht er fast akzentfrei und kann auch bei einem Bewerbungsgespräch überzeugen. Nach einem Praktikum kann er seine Ausbildung als Fachinformatiker beginnen. „Das Wichtigste ist meine Ausbildung.“, sagt der junge Mann. Aber natürlich ist auch die eigene Wohnung ein wichtiger Schritt in ein neues, selbstbestimmtes Leben, und jeder Schritt führt ein bisschen weiter zu seinem großen Ziel!